Gutachten

Unfallgutachten in Bochum: Wer zahlt, was kostet es, wie läuft es ab?

15. Juni 2026
Enes Sariman
7 Min. Lesezeit
Sachverständiger mit Taschenlampe und Tablet begutachtet den Frontschaden eines grauen Kombis in einer hellen Halle

Wer zahlt das Gutachten – und was kostet es?

Hat der andere den Unfall verursacht, zahlt dessen Haftpflichtversicherung das Gutachten zu 100 %. Für Sie entstehen keine Kosten, und Sie strecken auch nichts vor – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Bezahlen müssen Sie nur, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben oder über die eigene Kasko abrechnen. Dann richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe: Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Ein Gutachten lohnt sich ab etwa 750–1.000 € Schaden, der sogenannten Bagatellschadengrenze. Darunter reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag – warum diese Grenze existiert und wann sie trügt, steht in Bagatellschaden: die 750-Euro-Regel.

Sie suchen die Kosten für HU und AU? Das ist ein anderes Thema – die amtlichen Prüfgebühren stehen in TÜV-Kosten in Bochum. Hier geht es um Gutachten nach einem Unfall.

Was ist ein Unfallgutachten und wann brauche ich es?

Nach einem Verkehrsunfall entscheidet ein unabhängiges Kfz-Gutachten darüber, ob Sie als Geschädigter alle Ihnen zustehenden Ansprüche durchsetzen können. Ein Gutachten dokumentiert nicht nur die Reparaturkosten, sondern sichert auch Ansprüche wie Wertminderung, Nutzungsausfall und Mietwagenkosten – Positionen, die ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt komplett außen vor lässt.

Vorgelagert ist alles, was direkt an der Unfallstelle passiert: absichern, Polizei, Fotos, Daten austauschen. Diese Reihenfolge haben wir in Nach dem Unfall: die ersten Schritte in Bochum zusammengestellt.

Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Das hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat:

Haftpflichtschaden (der andere hat Schuld): Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung trägt die Gutachterkosten zu 100 %. Für Sie entstehen keine Kosten. Das Gutachten von Ingenieurbüro Sariman ist in diesem Fall vollständig kostenlos für Sie.

Kaskoschaden (selbst verschuldet oder Kasko greift): Hier zahlen Sie selbst oder über Ihre Vollkaskoversicherung. Die Kosten richten sich nach der Schadenshöhe. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie transparent.

Darf ich meinen Gutachter frei wählen?

Ja! Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie als Geschädigter das gesetzlich verankerte Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter aufzwingen. Versicherungsinterne Gutachter handeln häufig im Interesse der Versicherung – sie kürzen Stundenverrechnungssätze, empfehlen minderwertige Ersatzteile oder setzen den Restwert zu hoch an.

Ein unabhängiger Sachverständiger wie Ingenieurbüro Sariman handelt ausschließlich in Ihrem Interesse. Welche Rechte im Kaskofall gelten und wo der Unterschied liegt, steht in Kasko oder Haftpflicht: freie Gutachterwahl.

Was passiert, wenn die Versicherung kürzt?

Es kommt vor, dass die gegnerische Versicherung Positionen aus dem Gutachten streicht: Stundenverrechnungssätze, Ersatzteilpreise oder das Sachverständigenhonorar selbst. Das ist kein Grund, das Gutachten in Frage zu stellen – als Geschädigter dürfen Sie sich auf die Angaben eines qualifizierten Sachverständigen verlassen.

Wir prüfen die Abrechnung und nehmen zu Kürzungen Stellung. Melden Sie sich, bevor Sie einer Kürzung zustimmen.

Wie läuft ein Unfallgutachten bei Ingenieurbüro Sariman ab?

1. Kontaktaufnahme: Sie rufen uns an (0176 17 74 74 74) oder schicken uns eine Nachricht. Wir besprechen den Schadensfall und vereinbaren einen Termin zur Fahrzeugbesichtigung.

2. Besichtigung: Unser Kfz-Sachverständiger kommt zu Ihnen – nach Hause, in die Werkstatt oder an den Unfallort. Oder Sie bringen das Fahrzeug zu uns in die Dorstenerstraße 338 nach Bochum-Hamme.

3. Gutachtenerstellung: Nach der Besichtigung erhalten Sie das vollständige Gutachten in der Regel innerhalb von 24–48 Stunden.

4. Abwicklung: Wir übergeben das Gutachten an die Versicherung. Bei Haftpflichtschäden bekommen wir das Honorar direkt von der Versicherung – Sie müssen nichts vorstrecken.

Was sichert ein Gutachten gegenüber einem Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt nennt nur die Reparaturkosten. Ein unabhängiges Gutachten sichert zusätzlich:

Merkantile Wertminderung: Der Marktwertverlust Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall – auch nach perfekter Reparatur.

Nutzungsausfall: Geldentschädigung für jeden Tag, den Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können.

Mietwagenkosten: Die korrekte Fahrzeugklasse für einen Ersatzwagen.

Beweissicherung: Das Gutachten ist ein rechtswirksames Dokument – auch vor Gericht.

Totalschaden richtig eingeordnet: Ob Reparatur oder Abrechnung auf Wiederbeschaffungsbasis günstiger ist, entscheidet sich an Zahlen, die nur ein Gutachten liefert – siehe Totalschaden und die 130-Prozent-Regel.

Fazit: Holen Sie sich Ihr Recht

Ingenieurbüro Sariman in Bochum ist TÜV SÜD Auto Partner und bietet unabhängige Kfz-Gutachten für Geschädigte im gesamten Ruhrgebiet. Rufen Sie uns an – wir kommen zu Ihnen.

☎ 0176 17 74 74 74 | Dorstenerstr. 338, 44809 Bochum

Weiterführende Ratgeber

Vertiefen Sie einzelne Themen: Was kostet ein Kfz-Gutachten?, Gutachten oder Kostenvoranschlag?, Wertminderung, Nutzungsausfall und fiktive Abrechnung. Direkttermin: Kfz-Gutachter Bochum.

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