
Die kurze Antwort
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers das Gutachten – vollständig. Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten, und Sie müssen auch nichts vorstrecken. Das ist kein Entgegenkommen der Versicherung, sondern Teil des Schadenersatzanspruchs nach § 249 BGB: Die Kosten der Schadensfeststellung gehören zum Schaden.
Anders liegt es bei Kaskoschäden, bei Teilschuld und wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben. Dass Sie bei Kaskoschäden nicht immer frei wählen dürfen, erklärt Kaskoschaden oder Haftpflichtschaden. Diese drei Fälle sehen wir uns unten einzeln an – sie sind der Grund, warum die Frage „Was kostet ein Kfz-Gutachten?“ keine einzige Zahl als Antwort hat.
Wer zahlt in welchem Fall?
| Fall | Wer trägt die Gutachterkosten |
|---|---|
| Haftpflichtschaden, Gegner allein schuld | Gegnerische Versicherung, zu 100 % |
| Geteilte Schuld (z. B. 70:30) | Gegnerische Versicherung anteilig nach Quote |
| Kaskoschaden (Hagel, Wild, Sturm, eigener Fehler) | Sie bzw. Ihre Versicherung – je nach Bedingungen |
| Selbst verursacht, keine Kaskodeckung | Sie |
Der zweite Fall wird regelmäßig unterschätzt. Bei einer Haftungsquote von 70 zu 30 zu Ihren Gunsten bekommen Sie 70 Prozent der Gutachterkosten ersetzt – und ebenso 70 Prozent jeder anderen Position. Genau deshalb ist es bei streitiger Schuldfrage besonders wichtig, dass im Gutachten wirklich alles steht, was Ihnen zusteht. Was gar nicht erst angesetzt wird, kann auch anteilig nicht ersetzt werden.
Woraus sich das Honorar zusammensetzt
Ein Sachverständigenhonorar besteht üblicherweise aus zwei Teilen: einem Grundhonorar, das sich an der ermittelten Schadenhöhe orientiert, und Nebenkosten für Fahrt, Lichtbilder, Schreibarbeit und Ausfertigung.
Dass sich das Grundhonorar an der Schadenhöhe orientiert und nicht an Stunden, überrascht viele. Der Grund ist die Haftung: Ein Sachverständiger steht für die Richtigkeit seiner Zahlen ein, und dieses Risiko wächst mit der Schadenhöhe – nicht mit der Zeit, die die Besichtigung gedauert hat. Als Orientierungsrahmen dient in der Branche überwiegend die Honorarbefragung des BVSK, die erhebt, welche Honorare tatsächlich am Markt abgerechnet werden.
Was Sie nicht ernst nehmen sollten, sind pauschale Festpreise aus dem Internet, die vor jeder Besichtigung genannt werden. Wer die Schadenhöhe nicht kennt, kann das Grundhonorar nicht kennen. Ein Festpreis bedeutet in der Praxis entweder, dass Sie bei kleinen Schäden zu viel zahlen, oder dass bei großen Schäden am Gutachten gespart wird.
Wenn die Versicherung das Honorar kürzt
Es kommt vor, dass die gegnerische Versicherung das Gutachten inhaltlich akzeptiert, das Honorar aber nur teilweise erstattet – meist mit dem Hinweis, einzelne Nebenkosten seien „überhöht“. Wichtig zu wissen: Das ist nicht Ihr Problem, solange Sie den Sachverständigen sorgfältig ausgewählt haben.
Nach ständiger Rechtsprechung darf ein Geschädigter, der kein Fachmann ist, auf die Üblichkeit des Honorars vertrauen. Er ist nicht verpflichtet, vorher eine Marktforschung über Sachverständigenhonorare zu betreiben. Bleibt die Versicherung bei der Kürzung, wird der Anspruch in aller Regel zwischen Sachverständigem und Versicherung geklärt – nicht auf Ihre Rechnung.
Fragen Sie im Zweifel vorher, wie Ihr Sachverständiger das handhabt. Bei uns ist die Antwort: Sie treten den Anspruch an uns ab, wir rechnen direkt mit der Versicherung ab, und eine Kürzung klären wir dort – nicht bei Ihnen.
Kasko: hier zahlen Sie erst einmal selbst
Bei Hagel, Sturm, Wildunfall, Vandalismus oder einem selbst verursachten Schaden gibt es keinen Unfallgegner und damit keine gegnerische Versicherung. Der Schaden läuft über Ihre eigene Teil- oder Vollkasko, und dort gelten die Bedingungen Ihres Vertrags.
Zwei Punkte sind dabei entscheidend. Erstens behalten sich viele Kaskoversicherer vor, den Sachverständigen selbst zu bestimmen – die freie Gutachterwahl nach § 249 BGB gilt gegenüber der gegnerischen Versicherung, nicht automatisch im eigenen Vertrag. Zweitens ist die Kostenübernahme für einen frei gewählten Gutachter dann nicht selbstverständlich.
Das heißt nicht, dass ein eigenes Gutachten sinnlos wäre. Gerade bei Hagelschäden werden Dellenzahl und die Einstufung als reparabel oder nicht regelmäßig zu niedrig bewertet. Es heißt nur: Klären Sie die Kostenfrage vorher. Wir sehen uns Ihre Bedingungen vor der Beauftragung gemeinsam an und nennen Ihnen den Rahmen – auch dann, wenn am Ende kein Auftrag daraus wird.
Wann sich ein Gutachten lohnt – und wann nicht
Unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze von etwa 750 bis 1.000 Euro Reparaturkosten erstattet die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei so kleinen Schäden ein Kostenvoranschlag der Werkstatt genügt. Wer trotzdem ein Gutachten beauftragt, bleibt auf den Kosten sitzen.
Der Haken: Vor der Besichtigung weiß niemand sicher, ob ein Schaden darunter oder darüber liegt. Ein eingedrückter Stoßfänger sieht nach 600 Euro aus und kostet 2.400, sobald Sensorik und Träger betroffen sind. Umgekehrt kann ein optisch übler Kratzer mit einer Smart-Repair-Lackierung erledigt sein.
Deshalb der praktische Rat: Schicken Sie vorab Fotos. Wir sagen Ihnen nach einem Blick darauf, in welchem Bereich Sie vermutlich liegen – und wenn ein Kostenvoranschlag der richtige Weg ist, sagen wir Ihnen auch das. Ausführlich vergleichen wir beide Wege im Ratgeber Gutachten oder Kostenvoranschlag? und in Bagatellschaden & 750-Euro-Regel.
Was im Preis eines vollständigen Gutachtens enthalten sein muss
Ein Gutachten, das nur Reparaturkosten ausweist, ist seinen Preis nicht wert – egal wie niedrig er ist. Vollständig ist es erst mit diesen Positionen:
- Reparaturkosten nach marktüblichen Stundenverrechnungssätzen, inklusive Verbringungs- und Lackierkosten
- Wiederbeschaffungswert – was ein gleichwertiges Fahrzeug am regionalen Markt kostet
- Restwert – ermittelt am für Sie zugänglichen Markt, nicht über einen überregionalen Aufkäufer
- Merkantile Wertminderung – der Wertverlust allein durch die Unfalleigenschaft (ausführlich hier)
- Ausfalldauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen
- Lichtbilddokumentation und Angaben zur Vorschadenlage
Fehlt eine dieser Positionen, fehlt sie später auch in der Regulierung. Und Nachfordern ist deutlich mühsamer als von vornherein vollständig einzureichen.
Kfz-Gutachten in Bochum – so läuft es bei Sariman
- Sie rufen an oder schreiben per WhatsApp (0176 17 74 74 74) – gern mit ein paar Fotos.
- Wir besichtigen das Fahrzeug bei Ihnen vor Ort oder bei uns in Bochum-Hamme, in der Regel am selben oder nächsten Werktag.
- Sie erhalten das vollständige Gutachten üblicherweise innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
- Bei Haftpflichtschaden rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Ingenieurbüro Sariman ist TÜV SÜD Auto Partner in Bochum und unabhängiger Kfz-Sachverständiger für Bochum, Herne, Witten, Essen, Dortmund und das übrige Ruhrgebiet.
Häufige Fragen
Was kostet ein Kfz-Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Für Sie nichts. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt die Gutachterkosten in voller Höhe, weil sie zum ersatzfähigen Schaden gehören. Sie strecken auch nichts vor.
Warum nennt mir niemand einen Festpreis?
Weil sich das Grundhonorar an der Schadenhöhe orientiert, und die steht erst nach der Besichtigung fest. Ein Festpreis vor Besichtigung ist entweder für kleine Schäden zu hoch oder deckt große Schäden nicht ab.
Die Versicherung kürzt die Gutachterrechnung. Muss ich die Differenz zahlen?
In aller Regel nicht. Als Laie dürfen Sie auf die Üblichkeit des Honorars vertrauen und müssen vorher keinen Preisvergleich anstellen. Die Auseinandersetzung über gekürzte Nebenkosten führt der Sachverständige mit der Versicherung.
Wer zahlt das Gutachten bei geteilter Schuld?
Die gegnerische Versicherung anteilig entsprechend der Haftungsquote. Bei 70:30 zu Ihren Gunsten also 70 Prozent – wie bei allen anderen Schadenspositionen auch.
Lohnt sich ein Gutachten bei einem Kaskoschaden?
Inhaltlich oft ja, gerade bei Hagelschäden. Die Kostenfrage ist aber eine andere als beim Haftpflichtschaden und sollte vor der Beauftragung geklärt sein – ein Blick in Ihre Versicherungsbedingungen genügt meist.
Adresse: Dorstenerstr. 338, 44809 Bochum | ☎ 0176 17 74 74 74
Gutachten vor Ort: Bochum, Essen, Dortmund, Gelsenkirchen und weitere Städte im Ruhrgebiet. Direkt zur Kfz-Gutachten-Übersicht.
Weiterlesen
Passende Ratgeber und Fachartikel – und unser Kfz-Gutachten in Bochum & Umgebung.
