Gutachten

Bagatellschaden: Ab wann brauche ich einen Gutachter? Die 750-Euro-Regel erklärt

30. Juni 2026
Enes Sariman
5 Min. Lesezeit
Überdachter Vorplatz der Prüfstelle Sariman mit den Toren der Prüfhallen 1 und 2

Was ist ein Bagatellschaden?

Nach einem Unfall stellen sich viele Fahrer die Frage: "Brauche ich wirklich einen Gutachter, oder reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?" Die Antwort hängt von der sogenannten Bagatellgrenze ab. Sie kommt allerdings erst zum Tragen, wenn Sie die ersten Schritte an der Unfallstelle sauber erledigt haben.

Die wichtigste Nachricht vorab: Es gibt keine gesetzliche Grenze. Was es gibt, ist ein Richtwert aus der Rechtsprechung – und der liegt aktuell bei 700 bis 1.000 Euro Reparaturkosten (brutto).

Was bedeutet das konkret?

• Reparaturkosten voraussichtlich unter 750 €: Ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt kann als Schadensnachweis genügen. Ein Vollgutachten wäre unverhältnismäßig – die Versicherung würde die Gutachterkosten möglicherweise nicht erstatten.

• Reparaturkosten voraussichtlich über 750–1.000 €: Sie haben ein berechtigtes Interesse an einem unabhängigen Gutachten. Die Kosten sind erstattungsfähig – die gegnerische Versicherung muss zahlen. Erst das Gutachten beziffert außerdem die merkantile Wertminderung, die bei dieser Schadenhöhe schnell dreistellig wird.

Der entscheidende Trick: Was Sie als Laie sehen, zählt

Gerichte beurteilen die Frage aus der Sicht des Geschädigten zur Zeit der Beauftragung (Ex-ante-Perspektive). Das bedeutet: Wenn Sie als Laie den Schaden nicht sicher einschätzen können, dürfen Sie einen Sachverständigen rufen – auch wenn der Schaden am Ende knapp unter 750 Euro liegt.

Ein klassischer Fall: Der Stoßfänger sieht nach einem leichten Auffahrunfall nur leicht verkratzt aus. Dahinter können Radarsensoren, Parkkameras oder Querlenker beschädigt sein. Das sieht nur ein Fachmann. In solchen Fällen haben Gerichte die Gutachterkosten erstattet, obwohl der Schaden optisch wie ein "Bagatellfall" wirkte.

Was kostet ein Kurzgutachten bei kleinen Schäden?

Es gibt eine Zwischenlösung: das Kurzgutachten (auch Schadenkalkulation). Es kostet weniger als ein Vollgutachten, dokumentiert Schaden und Reparaturkosten rechtssicher und reicht für kleinere Fälle oft aus. Wovon das Honorar im Einzelnen abhängt, steht in Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Fazit: Im Zweifel fragen – kostenlos

Bei Ingenieurbüro Sariman erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung per Telefon oder vor Ort. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein Gutachten für Ihren Fall sinnvoll ist – ohne Sie unnötig in Kosten zu treiben.

Bei unverschuldetem Unfall tragen Sie ohnehin kein finanzielles Risiko: Die Kosten übernimmt die Versicherung des Verursachers, und Sie dürfen den Sachverständigen selbst aussuchen – anders als in vielen Kaskofällen.

Adresse: Dorstenerstr. 338, 44809 Bochum | ☎ 0176 17 74 74 74

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