Gutachten

Nutzungsausfall nach Unfall: Diese Entschädigung vergessen viele Geschädigte

15. Juni 2026
Enes Sariman
5 Min. Lesezeit
Empfangstresen aus Granit mit TÜV-SÜD-Zeichen, dahinter der Arbeitsplatz, rechts die Kaffeemaschine

Was ist Nutzungsausfall?

Ihr Auto steht in der Werkstatt – wegen eines Unfalls, den jemand anderes verursacht hat. Sie fahren vielleicht Bus, leihen sich ein Auto von Freunden oder kommen gar nicht von A nach B. Diese Einschränkung hat einen Namen: Nutzungsausfall – und er ist nach § 249 BGB erstattungsfähig.

Das Beste: Sie müssen keinen Mietwagen nehmen. Auch wer einfach zu Hause wartet und auf sein Auto verzichtet, bekommt täglich eine Geldentschädigung.

Wie viel Nutzungsausfall steht mir zu?

Der Betrag richtet sich nach der Fahrzeugklasse, festgelegt in Nutzungsausfall-Tabellen (z. B. Sanden/Danner/Küppersbusch). Die Tagessätze liegen je nach Fahrzeugklasse zwischen:

• Klasse A–C (Kleinwagen, ältere Fahrzeuge): 23–38 € pro Tag

• Klasse D–F (Mittelklasse, kompakte SUV): 38–59 € pro Tag

• Klasse G–J (Oberklasse, Sportwagen): 65–175 € pro Tag

Diese Werte gelten für einen durchschnittlichen Reparaturzeitraum. Beim wirtschaftlichen Totalschaden gilt stattdessen die Wiederbeschaffungsdauer.

Für wie viele Tage bekomme ich den Ausfall?

Für die Reparaturdauer laut Gutachten plus eventueller Verzögerungen durch Teilebeschaffung. Bei Totalschaden: für den Zeitraum bis zur Lieferung eines Ersatzfahrzeugs (üblich: 10–14 Tage).

Wichtig: Wenn die Versicherung lange braucht, um zu regulieren, verlängert sich der Anspruch nicht automatisch. Dokumentieren Sie, wann Ihr Fahrzeug nicht verfügbar war.

Gilt das auch wenn ich gar nicht fahre?

Ja – laut Bundesgerichtshof reicht es aus, dass Sie theoretisch auf das Fahrzeug angewiesen sind und täglich hätten fahren können. Sie müssen keinen konkreten Schaden durch das Fehlen des Autos beweisen.

Ausnahme: Zweitfahrzeug vorhanden und problemlos verfügbar? Dann sinkt oder entfällt der Anspruch.

Wie beantrage ich den Nutzungsausfall?

Der einfachste Weg: Der Sachverständige, der Ihr Unfallgutachten erstellt, nimmt die Nutzungsausfallentschädigung in das Gutachten auf. Er ermittelt Fahrzeugklasse, Tagessatz und Reparaturdauer – alles in einem Dokument. In einem Kostenvoranschlag der Werkstatt taucht diese Position dagegen nie auf.

Sie müssen das dann nur der gegnerischen Versicherung vorlegen. Die Versicherung überweist den Betrag direkt an Sie.

Bei Ingenieurbüro Sariman ist das Gutachten inklusive Nutzungsausfall-Position für Sie bei unverschuldetem Unfall kostenlos. Wie sich das Honorar im Kaskofall zusammensetzt, steht in Was kostet ein Kfz-Gutachten?

Adresse: Dorstenerstr. 338, 44809 Bochum | ☎ 0176 17 74 74 74

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