Änderungsabnahme in Bochum – Umbauten nach § 19 Abs. 3 StVZO abnehmen lassen
Wer am Auto etwas verändert, was so nicht in den Fahrzeugpapieren steht, riskiert deutlich mehr als ein Verwarnungsgeld. Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn ein Umbau die genehmigte Fahrzeugart ändert, eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert. Erloschene Betriebserlaubnis heißt: Das Fahrzeug darf auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden (§ 19 Abs. 5 StVZO). Der Versicherungsschutz in der Kaskoversicherung kann entfallen, und in der Haftpflicht darf der Versicherer beim Verursacher Rückgriff nehmen. Auch ohne Unfall wird es unangenehm, denn bei der nächsten Hauptuntersuchung fällt der Umbau ohnehin auf.
TÜV SÜDAuto PartnerAn der Prüfstelle
Änderungsabnahme: Worum es geht
Die Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO verhindert das, wenn sie unverzüglich nach dem Einbau erfolgt. Nötig ist sie, wenn die Betriebserlaubnis oder Genehmigung des Teils ausdrücklich eine Abnahme verlangt – oder wenn es zum Teil nur ein Teilegutachten gibt. Teilegutachten laufen aus: Neue werden seit dem 20. Juni 2025 nicht mehr erstellt, vorhandene dürfen für den Ein- oder Anbau nur noch bis einschließlich 19. Juni 2028 verwendet werden (§ 72 Abs. 2 StVZO). Bei der Abnahme sieht sich ein Prüfingenieur das eingebaute Teil am Fahrzeug an und bestätigt, dass es zu genau diesem Fahrzeug passt, fachgerecht montiert ist und alle Auflagen aus den Papieren zum Teil eingehalten sind. Hat das Teil dagegen eine Betriebserlaubnis oder Genehmigung ohne Abnahmeauflage und ist Ihr Fahrzeug darin aufgeführt, braucht es keine Abnahme – dann genügt es, das Papier im Fahrzeug mitzuführen.
Gefragt in Ihrer Stadt

Anlässe
Wann brauchen Sie das?
Die Fälle, mit denen Kundinnen und Kunden zu diesem Thema zu uns nach Bochum-Hamme kommen.
Räder und Reifen
Felgen oder Reifengrößen, die nicht in der Zulassungsbescheinigung oder in der Reifen- und Felgenfreigabe stehen. Der häufigste Fall überhaupt – und der, bei dem am meisten mit Distanzscheiben und Bördeln nachgeholfen wird.
Fahrwerk
Tieferlegungsfedern, Gewindefahrwerke, Sportstoßdämpfer, Domstreben. Hier geht es nicht nur um die Höhe, sondern auch um Restfederweg, Freigängigkeit der Reifen und den Zustand der übrigen Fahrwerksteile.
Abgasanlage
Endschalldämpfer, Sportauspuff, Katalysator oder Downpipe. Geprüft wird die Geräuschentwicklung ebenso wie die Frage, ob die abgasrelevanten Bauteile unverändert geblieben sind.
Anhängerkupplung
Nachgerüstete Kupplungen brauchen eine Abnahme, wenn die Papiere sie nicht ausweisen. Dazu gehören die Stützlast, die zulässige Anhängelast und die korrekt angeschlossene Elektrik.
Karosserie und Anbauteile
Front- und Heckschürzen, Spoiler, Radlaufverbreiterungen, Dachträgersysteme, Unterfahrschutz. Alles, was den Umriss des Fahrzeugs verändert oder scharfe Kanten in Fußgängerhöhe schafft.
Leistungssteigerung
Chiptuning, veränderte Motorsteuerung, Ladedruckanhebung. Hier ist die Änderungsabnahme oft nur der zweite Schritt – ohne Teilegutachten oder Betriebserlaubnis für genau diese Motor- und Getriebekombination geht es nicht.
Beleuchtung
Nachgerüstete LED-Scheinwerfer, Zusatzscheinwerfer, andere Rückleuchten. Der Klassiker unter den Umbauten, die im Netz als unproblematisch gelten und es rechtlich nicht sind.
Sitze und Rückhaltesysteme
Schalensitze, andere Gurte, Überrollkäfige. Hier prüft der Ingenieur die Befestigungspunkte am Fahrzeug, nicht nur das Bauteil selbst.
Ablauf
So läuft es bei uns ab
5 Schritte, alle an der Dorstener Straße 338 in Bochum-Hamme.
- 1
Papiere sichten
Bevor das Fahrzeug in die Halle fährt, sehen wir uns Teilegutachten oder Betriebserlaubnis des Teils an. Daraus ergibt sich, ob überhaupt eine Abnahme nötig ist, was genau geprüft werden muss und welche Auflagen dranhängen – zum Beispiel eine bestimmte Reifengröße, eine Mindesteinpresstiefe oder ein bearbeiteter Radlauf.
- 2
Fahrzeug prüfen
Auf der Hebebühne wird kontrolliert, ob das Teil so verbaut ist, wie es seine Papiere verlangen: Befestigung, Freigängigkeit, Abstände, Zustand der umliegenden Bauteile. Bei Rädern gehört der Einschlag bis zum Anschlag dazu, bei Fahrwerken der verbleibende Federweg.
- 3
Auflagen abgleichen
Jede einzelne Auflage aus Teilegutachten oder Betriebserlaubnis wird abgehakt. Genau hier scheitern die meisten Abnahmen – nicht am Bauteil, sondern an einer Auflage, die beim Einbau überlesen wurde.
- 4
Funktionsprüfung, wo nötig
Bei Beleuchtung, Anhängerkupplung oder Abgasanlage wird die Funktion geprüft, teils mit Messgerät, teils im Fahrbetrieb auf dem Hof.
- 5
Bestätigung und Fahrzeugpapiere
Sie bekommen die Bestätigung über den ordnungsgemäßen Ein- oder Anbau; damit bleibt die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs wirksam. Solange die Änderung nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht, führen Sie die Bestätigung zusammen mit dem Papier zum Teil im Fahrzeug mit (§ 19 Abs. 4 StVZO). Ob und wann Sie damit zur Zulassungsstelle müssen, hängt von der Art der Änderung ab (§ 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung) – das sagen wir Ihnen bei der Abnahme.
Unterlagen
Das bringen Sie mit
Was am Tresen vorliegen muss, damit die Prüfung ohne zweiten Anlauf durchgeht.
Fehlt etwas, sagen wir es Ihnen am Telefon – bevor Sie losfahren.
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Teilegutachten oder Betriebserlaubnis bzw. Genehmigung des verbauten Teils (ABE, EG- oder ECE-Genehmigung) – im Original oder als vollständige Kopie
- Einbau- oder Montagebestätigung der Werkstatt, falls das Gutachten sie verlangt
- Das Fahrzeug im fertigen Endzustand, nicht halb umgebaut
- Bei Rädern: die Reifen, die auch eingetragen werden sollen – nicht die vom Vorbesitzer
- Personalausweis, falls Sie nicht der eingetragene Halter sind
Kosten
Was es kostet
Die Änderungsabnahme wird nach Aufwand abgerechnet; wie hoch der ist, hängt davon ab, wie viele Teile abgenommen werden und wie aufwendig die Prüfung ausfällt – eine einzelne Felgenfreigabe ist etwas anderes als ein komplett umgebautes Fahrwerk. Nennen Sie uns am Telefon, was verbaut ist, dann bekommen Sie vorab eine belastbare Auskunft. Dazu kommt in jedem Fall die Gebühr der Zulassungsstelle für den Eintrag; die erhebt die Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), nicht wir.
Rechtsgrundlage
Worauf die Prüfung fußt
§ 19 Abs. 2 StVZO bestimmt, wann die Betriebserlaubnis eines Fahrzeugs erlischt: wenn Änderungen die genehmigte Fahrzeugart ändern, eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern erwarten lassen oder das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern. § 19 Abs. 3 StVZO nennt die Ausnahmen: Teile mit Betriebserlaubnis, Bauartgenehmigung oder EU- bzw. UN-ECE-Genehmigung lassen die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bestehen (Nr. 1 und 2). Ist die Wirksamkeit dieser Genehmigung an eine Abnahme des Ein- oder Anbaus geknüpft, muss die Abnahme unverzüglich durchgeführt und bestätigt werden (Nr. 3) – das ist die Änderungsabnahme. Die frühere Regelung für Teilegutachten (Nr. 4) ist weggefallen; vorhandene Teilegutachten dürfen nach § 72 Abs. 2 StVZO nur noch bis einschließlich 19. Juni 2028 für den Ein- oder Anbau verwendet werden. Was im Fahrzeug mitzuführen ist, regelt § 19 Abs. 4 StVZO. Macht ein Umbau eine neue Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nötig, gilt § 21 StVZO – das ist keine Änderungsabnahme mehr und gehört nicht zu unseren Leistungen.
Schreiben Sie uns einfach
Eine kurze Frage genügt. Wir sagen Ihnen vorab, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und welche Frist für Ihr Fahrzeug gilt – zur Prüfung kommen Sie dann einfach ohne Termin vorbei.
- Antwort in der Regel noch am selben Werktag
- Zur Prüfung ohne Termin: Mo–Fr 9–18 Uhr, Sa 9–14 Uhr
- Fehlt eine Unterlage, sagen wir es Ihnen vorher – das erspart die zweite Anfahrt
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Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr, Sa 09:00–14:00 Uhr. Sind wir gerade im Termin, melden wir uns am selben Werktag zurück.
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Für HU, AU und Abnahmen erreichen Sie uns unter 0152 094 835 71. Mo bis Fr von 9 bis 18 Uhr, samstags von 9 bis 14 Uhr — Dorstener Straße 338, 44809 Bochum.