Gutachten

Totalschaden oder Reparatur? Restwert, 130%-Regel und was die Versicherung Ihnen nicht sagt

25. Juni 2026
Enes Sariman
7 Min. Lesezeit
Einfahrt zur Prüfstelle Sariman an der Dorstener Straße 338 mit TÜV-SÜD-Pylon und Vordach

Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?

Nach einem Unfall stellt der Gutachter fest: Reparaturkosten 12.000 €, aber der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs beträgt nur 9.000 €. Das nennt man einen wirtschaftlichen Totalschaden – nicht weil das Auto unreparierbar ist, sondern weil die Reparatur wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll erscheint.

Was tun? Die Versicherung versucht in diesem Fall, die Abrechnung zu diktieren. Doch Sie haben mehr Rechte als Sie denken – vorausgesetzt, die Zahlen stammen aus einem eigenen Unfallgutachten und nicht vom Sachverständigen der Gegenseite.

Die zwei Wege beim Totalschaden

Weg 1 – Abrechnung auf Totalschadensbasis:
Die Versicherung zahlt: Wiederbeschaffungswert (9.000 €) minus Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs (z. B. 1.500 €) = 7.500 €. Sie geben das Auto weg und kaufen ein neues.

Weg 2 – Reparatur nach 130%-Regel:
Sie dürfen Ihr Fahrzeug trotz Totalschaden reparieren lassen, wenn die Reparaturkosten nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswerts betragen. Im Beispiel: 130 % von 9.000 € = 11.700 €. Da die Reparaturkosten bei 12.000 € liegen – knapp drüber – wäre die 130%-Regel hier nicht anwendbar. Bei 11.000 € Reparaturkosten hingegen schon.

Was ist der Restwert – und warum ist er umstritten?

Der Restwert ist das, was ein Händler für Ihr beschädigtes Fahrzeug zahlt. Versicherungen recherchieren häufig Online-Restwertbörsen und präsentieren Ihnen hohe Werte – um die Auszahlung zu drücken.

Das ist nicht automatisch falsch, aber: Sie müssen den Restwert nur aus der lokalen Region akzeptieren. Ein Angebot aus Hamburg verpflichtet Sie in Bochum zu nichts – Ihr Kfz-Sachverständiger in Bochum prüft den realistischen Restwert auf dem hiesigen Markt.

Nutzungsausfall und Mietwagenkosten

Auch beim Totalschaden haben Sie Anspruch auf Nutzungsausfall oder Mietwagen – für den Zeitraum, den die Schadenregulierung dauert. Bei Totalschaden sind das im Schnitt 10 bis 14 Tage.

Warum das Gutachten entscheidend ist

Alle diese Werte – Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten – werden im Gutachten festgehalten. Das Gutachten ist Ihr Schutzschild gegenüber der Versicherung. Ohne es sind Sie auf deren Einschätzung angewiesen – und die liegt selten in Ihrem Interesse.

Bei Ingenieurbüro Sariman erhalten Sie das Gutachten bei unverschuldetem Unfall kostenlos. Beauftragen Sie uns direkt – ohne Umweg über die Versicherung.

Adresse: Dorstenerstr. 338, 44809 Bochum | ☎ 0176 17 74 74 74

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