Gutachten

Kaskoschaden oder Haftpflichtschaden: Welchen Gutachter darf ich wählen?

10. Juni 2026
Enes Sariman
5 Min. Lesezeit
Dunkelgrauer Sportwagen in Frontansicht auf einem leeren Parkdeck unter bewölktem Himmel

Der entscheidende Unterschied: Haftpflicht vs. Kasko

Nach einem Unfall stellt sich sofort die Frage: Wessen Versicherung zahlt – und welche Rechte habe ich dabei? Die Antwort hängt davon ab, ob ein Haftpflicht- oder ein Kaskoschaden vorliegt.

Haftpflichtschaden – Sie haben freie Gutachterwahl

Bei einem Haftpflichtschaden ist der andere Unfallbeteiligte schuld. Seine Kfz-Haftpflichtversicherung muss für Ihren Schaden aufkommen. In diesem Fall haben Sie als Geschädigter das gesetzliche Recht auf freie Wahl eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Wichtig: Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter vorschreiben – auch wenn sie es versucht. Sie dürfen Ingenieurbüro Sariman oder jeden anderen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.

Die Gutachterkosten zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Für Sie ist das Gutachten kostenlos.

Kaskoschaden – eingeschränkte Wahlfreiheit

Bei einem Kaskoschaden (z. B. selbst verschuldet, Diebstahl, Naturereignis) zahlt Ihre eigene Vollkaskoversicherung. Hier ist die Situation anders: Viele Versicherungen schreiben in ihren Bedingungen vor, dass sie einen eigenen Gutachter oder einen Gutachter aus einer bestimmten Liste beauftragen dürfen.

Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen sorgfältig. In einigen Fällen können Sie auch bei Kaskoschäden auf einem unabhängigen Gutachter bestehen – sprechen Sie uns an, wir beraten Sie.

Bei kleinen Kaskoschäden stellt sich zusätzlich die Frage, ob sich der Aufwand überhaupt lohnt: Unterhalb der Bagatellgrenze kann ein Kostenvoranschlag genügen, darüber verschenken Sie ohne Gutachten Ansprüche – der Vergleich steht in Gutachten oder Kostenvoranschlag.

Warum ein versicherungseigener Gutachter problematisch sein kann

Versicherungseigene oder versicherungsnahe Gutachter stehen in einem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zur Versicherung. Das führt in der Praxis häufig zu:

• Kürzung der Stundenverrechnungssätze (nicht die marktüblichen Sätze Ihrer Werkstatt)

• Verweis auf günstige Fremdteile statt Originalteile

• Zu hohe Restwertansätze (schlechter für Sie bei Totalschaden und der 130-Prozent-Regel)

• Niedrigere oder ganz fehlende merkantile Wertminderung

Ein unabhängiger Gutachter handelt ausschließlich in Ihrem Interesse und nach dem Prinzip der vollständigen Schadensersetzung.

Unser Rat: Im Zweifel anrufen

Ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden – rufen Sie Ingenieurbüro Sariman an. Wir erklären Ihnen Ihre Rechte und klären, welche Möglichkeiten Sie haben. Bei Haftpflichtschäden sind wir sofort für Sie da, ohne Vorleistung Ihrerseits.

☎ 0176 17 74 74 74 | Dorstenerstr. 338, 44809 Bochum

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