
Die kurze Antwort
Pflicht ist ein einziges Dokument: die Zulassungsbescheinigung Teil I – der Fahrzeugschein. Ohne sie geht es nicht, denn dort wird das Ergebnis der Untersuchung eingetragen.
Alles Weitere hängt von Ihrem Fahrzeug ab. Bei einem serienmäßigen Pkw ohne Umbauten sind Sie mit dem Fahrzeugschein und dem Autoschlüssel vollständig ausgerüstet. Bei einem umgebauten Wagen, einer Gasanlage oder einer Nachprüfung kommt etwas dazu – und genau da entstehen die vergeblichen Fahrten.
Die Unterlagen im Einzelnen
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) – Pflicht. Das Ergebnis der HU wird darin vermerkt. Teil II (früher Fahrzeugbrief) brauchen Sie nicht; der gehört ins Sichere und nicht ins Handschuhfach.
Der letzte HU-Prüfbericht – mitbringen, wenn vorhanden. Er ist nicht zwingend, hilft aber: Der Prüfingenieur sieht, was beim letzten Mal auffiel und ob ein damals notierter geringer Mangel behoben wurde.
Nachweise über technische Änderungen. Alles, was nicht ab Werk so war: Teilegutachten, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Eintragungsbestätigungen, Herstellerbescheinigungen. Das betrifft Felgen, Fahrwerk, Anhängerkupplung, Auspuffanlage, Spurverbreiterungen, Sonderlackierung, Beleuchtung.
Gasprüfbescheinigung (GAP/GSP) bei Fahrzeugen mit Flüssig- oder Erdgasanlage. Ist die Gasanlagenprüfung noch gültig, entfällt eine erneute Prüfung – aber nur, wenn der Nachweis vorliegt.
Gültiger AU-Nachweis, falls die Abgasuntersuchung getrennt und noch gültig durchgeführt wurde. Im Regelfall läuft die AU ohnehin mit der HU zusammen – dazu Abgasuntersuchung: Ablauf und Kosten.
Bei einer Nachprüfung: der Prüfbericht der nicht bestandenen Untersuchung. Daraus geht hervor, was erneut anzusehen ist. Ohne ihn wird aus der günstigen Nachprüfung schnell eine vollständige HU – siehe Bei der HU durchgefallen.
Was kein Dokument ist, aber genauso oft fehlt
Das ist der Teil, den Sie in keiner Unterlagenliste finden – und er verursacht bei uns mehr Verzögerungen als vergessene Papiere.
Der Adapter für Sicherheitsradschrauben. Wenn die Räder abgenommen oder Bremsen genauer angesehen werden müssen und der Schlüssel für die Felgenschlösser fehlt, ist an dieser Stelle Schluss. Er liegt oft im Kofferraum unter der Bodenplatte oder im Handschuhfach – schauen Sie vorher nach, ob er wirklich da ist.
Der Radio- oder Startcode bei älteren Fahrzeugen, falls die Batterie im Zuge der Prüfung abgeklemmt werden muss.
Ein aufgeräumter Kofferraum. Für die Prüfung von Boden, Reserverad und Achsaufnahme muss der Raum zugänglich sein. Ein voll beladener Kombi kostet Zeit – Ihre.
Ausreichend Kraftstoff und eine funktionierende Batterie. Für die Abgasuntersuchung muss der Motor sauber laufen und auf Betriebstemperatur kommen.
Muss ich selbst kommen?
Nein. Sie können das Fahrzeug von jemand anderem vorführen lassen – einem Familienmitglied, einem Kollegen, der Werkstatt. Eine Vollmacht ist dafür in der Regel nicht nötig, der Fahrzeugschein aber sehr wohl.
Wichtig nur: Wer vorfährt, sollte erreichbar sein oder wissen, wie im Fall von Rückfragen zu entscheiden ist – etwa wenn ein Mangel gefunden wird und die Frage im Raum steht, ob direkt repariert werden soll.
Und wenn etwas fehlt?
Kommt es auf das Dokument an. Fehlt der Fahrzeugschein, können wir das Ergebnis nicht eintragen – dann ist die Fahrt vergeblich. Fehlt ein Teilegutachten für ein sichtbar verändertes Bauteil, wird der Umbau beanstandet, obwohl er womöglich völlig in Ordnung ist.
Deshalb der Rat, den wir am Tresen am häufigsten geben: Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie vorher an. Zwei Minuten am Telefon ersparen die zweite Anfahrt – 0152 094 835 71.
Und was ist mit dem Termin?
Bei uns brauchen Sie keinen. Ingenieurbüro Sariman ist TÜV SÜD Auto Partner an der Dorstener Straße 338 in Bochum-Hamme: Mo–Fr 9–18 Uhr, Sa 9–14 Uhr, kostenfreie Parkplätze direkt vor dem Gebäude. Wie es ohne Voranmeldung abläuft, steht in HU/AU ohne Termin.
Damit es beim ersten Anlauf klappt, lohnt zusätzlich der Blick auf das Fahrzeug selbst: 12 Punkte, die Sie vorher selbst prüfen können.
Häufige Fragen
Was brauche ich für den TÜV?
Zwingend die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfehlenswert sind zusätzlich der letzte Prüfbericht sowie – falls zutreffend – Teilegutachten oder ABE für Umbauten und die Gasprüfbescheinigung.
Brauche ich den Fahrzeugbrief zur HU?
Nein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) wird für die Hauptuntersuchung nicht benötigt.
Was passiert, wenn ich den Fahrzeugschein vergessen habe?
Das Ergebnis kann nicht eingetragen werden. Rufen Sie im Zweifel vorher an – so sparen Sie sich die zweite Fahrt.
Brauche ich Unterlagen für meine Felgen oder das Fahrwerk?
Wenn die Teile eingetragen sind, steht das im Fahrzeugschein und es genügt. Sind sie nicht eingetragen, brauchen Sie Teilegutachten oder ABE. Ohne Nachweis wird ein sichtbar verändertes Bauteil beanstandet.
Kann jemand anderes mein Auto zum TÜV bringen?
Ja. Eine Vollmacht ist in der Regel nicht erforderlich, der Fahrzeugschein muss aber dabei sein.
Nächster Schritt
Fahrzeugschein einstecken, Radschraubenadapter prüfen, vorbeikommen – ohne Termin.
Dorstenerstr. 338, 44809 Bochum-Hamme | Mo–Fr 9–18, Sa 9–14 Uhr | ☎ 0152 094 835 71
Zur Prüfstelle: Hauptuntersuchung bei Sariman
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