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Bei der HU durchgefallen – was der Mängelbericht bedeutet und wie es weitergeht

14. September 2026
Enes Sariman
7 Min. Lesezeit
Überdachter Vorplatz der Prüfstelle Sariman mit den Toren der Prüfhallen 1 und 2

Erst einmal: Durchgefallen ist keine Katastrophe

Sie bekommen keine Plakette, sondern einen Prüfbericht mit einer Mängelliste. Das ist unangenehm, aber es ist der Normalfall – ein erheblicher Teil aller vorgeführten Fahrzeuge besteht die Hauptuntersuchung nicht auf Anhieb. Entscheidend ist jetzt nur, in welche Klasse die Mängel eingestuft wurden. Davon hängt alles Weitere ab: Ihre Frist, Ihre Kosten und die Frage, ob Sie überhaupt noch fahren dürfen.

Die vier Mängelklassen

Die Einstufung ist bundesweit einheitlich vorgeschrieben (Anlage VIIIa StVZO). Kein Prüfer entscheidet sie nach Gefühl.

1. Geringe Mängel (GM). Die Verkehrssicherheit ist nicht beeinträchtigt. Sie bekommen die Plakette. Der Mangel wird im Bericht vermerkt und soll behoben werden – eine Nachprüfung ist nicht nötig. Typisch: eine defekte Kennzeichenbeleuchtung, leichter Ölfeuchtigkeitsfilm.

2. Erhebliche Mängel (EM). Die Verkehrssicherheit ist beeinträchtigt oder die Umwelt wird unzulässig belastet. Keine Plakette. Sie haben einen Monat Zeit für Reparatur und Nachprüfung. Typisch: Reifen unter 1,6 mm Profiltiefe, Bremsleistung zu gering, undichte Bremsleitung, Rost an tragenden Teilen, defektes Abblendlicht.

3. Gefährliche Mängel (GefM). Es besteht eine unmittelbare Gefährdung. Keine Plakette, und die Sache ist eilig – die Weiterfahrt ist nur noch eingeschränkt vertretbar, in der Regel auf direktem Weg zur Werkstatt.

4. Verkehrsunsicher (VU). Die höchste Stufe. Das Fahrzeug darf nicht mehr am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Auch die Fahrt zur Werkstatt ist nur unter Auflagen zulässig; im Zweifel wird abgeschleppt. Zusätzlich wird die Zulassungsbehörde unterrichtet.

Was Sie im Bericht suchen: Die Klasse steht bei jedem einzelnen Punkt. Ein Fahrzeug mit fünf geringen Mängeln bekommt die Plakette. Eines mit einem einzigen erheblichen Mangel nicht.

Die Frist: ein Monat, und warum das Datum zählt

Bei erheblichen Mängeln haben Sie einen Monat, um nachzubessern und das Fahrzeug erneut vorzuführen. Wird diese Frist gewahrt und findet die Nachprüfung bei derselben Prüfstelle statt, wird nur der beanstandete Teil erneut geprüft – zu einer reduzierten Nachprüfgebühr statt der vollen HU.

Verstreicht der Monat, ist es keine Nachprüfung mehr, sondern eine neue Hauptuntersuchung – mit voller Gebühr und vollem Prüfumfang. Das ist der teuerste Fehler in diesem Ablauf, und er passiert regelmäßig, weil auf ein Ersatzteil gewartet wird.

Zwei Fristen laufen dabei nebeneinander, und sie werden oft verwechselt:

• die Monatsfrist für die Nachprüfung – ab dem Tag der nicht bestandenen HU

• die HU-Fälligkeit selbst – die stand schon vorher auf der Plakette

War die Plakette bereits abgelaufen, als Sie vorgefahren sind, läuft die Überziehung weiter. Was daraus folgt, steht in TÜV-Termin überzogen.

Darf ich noch fahren?

Bei geringen Mängeln uneingeschränkt – Sie haben ja die Plakette.

Bei erheblichen Mängeln ist das Fahrzeug nicht plakettiert, aber nicht automatisch stillgelegt. Praktisch heißt das: Die Mängel gehören zügig behoben. Bei einer Kontrolle ist die fehlende Plakette Thema, und bei einem Unfall stellt sich die Frage nach dem technischen Zustand.

Bei gefährlichen Mängeln beschränkt sich die zulässige Nutzung im Kern auf den Weg zur Instandsetzung.

Bei verkehrsunsicher gar nicht mehr.

Wenn Sie unsicher sind: Fragen Sie direkt am Fahrzeug nach. Wir sagen Ihnen, welche der Beanstandungen Sie heute noch nach Hause fahren lässt und welche nicht – das ist keine Auslegungssache, das steht im Bericht.

Was in der Praxis die meisten Fahrzeuge stoppt

Nach unserer Erfahrung an der Dorstener Straße wiederholen sich dieselben Punkte, und fast alle davon kann man vorher selbst sehen:

Licht. Der häufigste Grund überhaupt, und der billigste. Eine Birne kostet Kleingeld, der zweite Anfahrtsweg kostet einen halben Vormittag.

Reifen. 1,6 mm ist das gesetzliche Minimum – gemessen an der schwächsten Stelle, nicht im Schnitt. Einseitiger Abrieb deutet außerdem auf Fahrwerk oder Spur hin, dann steht noch etwas anderes im Bericht.

Bremsen. Beim Bremsenprüfstand zählt nicht nur die Gesamtwirkung, sondern die Differenz zwischen links und rechts. Ein festsitzender Sattel fällt im Alltag kaum auf und hier sofort.

Rost an tragenden Teilen. Der einzige Punkt in dieser Liste, der teuer wird. Oberflächenrost am Blech ist harmlos, Durchrostung an Achsaufnahme oder Längsträger ist es nicht.

Ölverlust. Feuchtigkeit wird als geringer Mangel notiert, tropfender Verlust als erheblicher.

Die vollständige Vorabkontrolle in zwölf Punkten steht in unserer Checkliste zur HU-Vorbereitung. Eine Viertelstunde davor erspart die meisten Nachprüfungen.

Nachprüfung bei uns in Bochum

Für die Nachprüfung brauchen Sie keinen Termin. Bringen Sie den Prüfbericht mit – daraus geht hervor, was erneut anzusehen ist. Geprüft wird der beanstandete Umfang, nicht das ganze Fahrzeug.

Wenn Sie die Reparatur in einer Werkstatt haben machen lassen, nehmen Sie die Rechnung mit. Sie hilft dem Prüfingenieur, den Umfang einzuordnen, und Ihnen bei späteren Rückfragen.

Dorstenerstr. 338, 44809 Bochum-Hamme | Mo–Fr 9–18, Sa 9–14 Uhr | ☎ 0152 094 835 71

Häufige Fragen

Wie lange habe ich nach dem Durchfallen Zeit?

Einen Monat ab dem Tag der nicht bestandenen Hauptuntersuchung. Innerhalb dieser Frist und bei derselben Prüfstelle wird nur nachgeprüft, was beanstandet wurde – zur reduzierten Nachprüfgebühr.

Was kostet die Nachprüfung?

Deutlich weniger als eine vollständige HU, weil nur der beanstandete Umfang geprüft wird. Den Betrag nennen wir Ihnen vorab am Telefon. Nach Ablauf des Monats fällt wieder die volle HU-Gebühr an.

Darf ich mit erheblichen Mängeln weiterfahren?

Das Fahrzeug ist nicht plakettiert, aber nicht stillgelegt. Die Mängel sind zügig zu beheben. Bei gefährlichen Mängeln beschränkt sich die Nutzung auf den Weg zur Werkstatt, bei Einstufung „verkehrsunsicher“ ist die Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr zulässig.

Muss ich zur Nachprüfung zur selben Prüfstelle?

Müssen nicht – aber die vergünstigte Nachprüfung gibt es nur dort, wo der Erstbericht entstanden ist. Bei einer anderen Stelle beginnt die Untersuchung von vorn.

Zählt die Nachprüfung als neue HU-Frist?

Nein. Der nächste HU-Termin bemisst sich nach der bestandenen Untersuchung, nicht nach dem gescheiterten Versuch.

Nächster Schritt

Mängel behoben? Kommen Sie mit dem Prüfbericht vorbei – ohne Termin, innerhalb der Monatsfrist.

Zur Prüfstelle: Hauptuntersuchung bei Sariman · TÜV-Kosten in Bochum

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