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HU für Anhänger und Wohnmobile: die Fristen

Anhänger und Wohnmobile folgen eigenen HU-Fristen – abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht. Die vollständige Übersicht, die typischen Mängel und was bei einem Schaden gilt.

Erschienen
Lesezeit
7 Min.
Von
Enes Sariman

Oder ohne Termin vorbeikommen: Mo–Fr 9–18 Uhr · Sa 9–14 Uhr

Kombi zieht einen weißen Wohnwagen mit Fahrrädern auf dem Träger über die Autobahn
Inhalt· 7 Abschnitte

Andere Fahrzeuge, andere Fristen

Beim Pkw ist die Sache eingespielt: erste HU nach drei Jahren, danach alle zwei. Bei Anhängern und Wohnmobilen gilt das so nicht. Hier entscheidet das zulässige Gesamtgewicht – und bei schwereren Wohnmobilen zusätzlich das Alter.

Das ist der Grund, warum Anhänger überdurchschnittlich oft mit abgelaufener Plakette unterwegs sind. Der Wagen war im Frühjahr dran, also nimmt man an, der Anhänger auch. Nur folgt der einem eigenen Takt – und steht dazwischen elf Monate im Hof, wo niemand auf die Plakette schaut.

Die Fristen im Überblick

Anhänger

Zulässiges GesamtgewichtErste HU nach ErstzulassungDanach
bis 750 kg36 Monatealle 24 Monate
über 750 bis 3.500 kg24 Monatealle 24 Monate
über 3.500 bis 10.000 kg12 Monatejährlich
über 10.000 kg12 Monatejährlich, zusätzlich Sicherheitsprüfung

Wohnmobile

Zulässiges GesamtgewichtErste HU nach ErstzulassungDanach
bis 3.500 kg36 Monatealle 24 Monate
über 3.500 bis 7.500 kg24 Monatealle 24 Monate; ab dem 7. Zulassungsjahr jährlich
über 7.500 kg12 Monatejährlich

Rechtsgrundlage ist § 29 StVZO mit Anlage VIII. Maßgeblich ist das zulässige Gesamtgewicht aus den Fahrzeugpapieren, nicht das tatsächliche Gewicht Ihres beladenen Gespanns.

Der Sprung bei 3.500 kg lohnt besondere Aufmerksamkeit, denn er trifft die verbreiteten größeren Reisemobile: Über dieser Grenze verkürzt sich das Intervall ab dem siebten Zulassungsjahr auf ein Jahr. Wer sein Wohnmobil älter als sechs Jahre gekauft hat und weiter im Zweijahresrhythmus plant, liegt falsch.

Was bei Anhängern und Wohnmobilen typisch beanstandet wird

Der Prüfkatalog ist derselbe, aber die Schwerpunkte verschieben sich – vor allem, weil diese Fahrzeuge lange stehen und wenig fahren.

Bremsen, besonders bei Auflaufbremsen. Nach langer Standzeit setzen sich Bremsbacken fest oder Bowdenzüge gehen schwer. Ein Anhänger, der im Herbst weggestellt und im Frühjahr direkt vorgeführt wird, fällt daran regelmäßig auf. Ein paar Kilometer Bewegung vorher helfen erheblich.

Beleuchtung und Steckverbindung. Der 13-polige Stecker korrodiert, wenn er ungeschützt hängt. Prüfen Sie alle Funktionen am angekuppelten Fahrzeug – Blinker, Bremslicht, Nebelschlussleuchte, Rückfahrscheinwerfer.

Reifen mit Profil, aber zu alt. Der häufigste Punkt, den Besitzer nicht kommen sehen. Anhängerreifen verschleißen kaum, altern aber trotzdem: Das Gummi wird hart, Risse bilden sich an den Flanken. Die vierstellige DOT-Nummer auf der Flanke nennt Woche und Jahr der Herstellung. Bei Anhängern und Wohnmobilen ist das Alter die häufigere Ursache für einen Reifenmangel als die Profiltiefe.

Rost am Rahmen und an der Deichsel. Bei ungebremsten Anhängern der klassische Grund für ein endgültiges Aus.

Beim Wohnmobil zusätzlich: Aufbau und Gasanlage. Ist eine Gasanlage verbaut, gehört die gültige Gasprüfbescheinigung mit zur Vorführung. Ist sie noch gültig, entfällt eine erneute Prüfung – aber nur mit Nachweis. Was Sie sonst noch mitbringen sollten, steht in Was brauche ich für den TÜV?

Schaden am Anhänger oder Wohnmobil – wer bewertet das?

Ein Punkt, der regelmäßig übersehen wird: Anhänger und Wohnmobile sind eigenständige Fahrzeuge mit eigenem Wert. Wird ein Gespann in einen Unfall verwickelt, ist der Schaden am Anhänger ein eigener Schaden – und der Wertverlust am Wohnmobil kann den am Zugfahrzeug deutlich übersteigen.

Bei Wohnmobilen kommt eine Besonderheit dazu: Der Aufbau ist oft das Wertvollste am Fahrzeug, und Schäden daran sind schwer einzuschätzen. Eindringende Feuchtigkeit nach einem Aufprall zeigt sich manchmal erst Monate später. Genau deshalb ist die Dokumentation zum Schadenzeitpunkt entscheidend.

Wir erstellen Gutachten für Anhänger und Wohnmobile wie für jedes andere Fahrzeug. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung die Kosten, und Sie dürfen den Sachverständigen frei wählen – siehe freie Gutachterwahl. Welche Fassung zu Ihrem Schaden passt, steht in Vollgutachten, Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag.

Vorführung in Bochum

Anhänger und Wohnmobile bis 3,5 t prüfen wir ohne Termin an der Dorstener Straße 338. Bei größeren Fahrzeugen rufen Sie bitte kurz vorher an – dann sagen wir Ihnen, wann es zeitlich am besten passt und ob für Ihre Fahrzeugklasse etwas zu beachten ist.

Dorstener Straße 338, 44809 Bochum-Hamme | Mo–Fr 9–18, Sa 9–14 Uhr | ☎ 0152 094 835 71

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Anhänger zur HU?

Bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Über 750 bis 3.500 kg erstmals nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate. Über 3.500 kg jährlich.

Welche HU-Frist gilt für Wohnmobile?

Bis 3.500 kg erstmals nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate. Über 3.500 bis 7.500 kg erstmals nach 24 Monaten, danach alle 24 Monate – ab dem siebten Zulassungsjahr jährlich. Über 7.500 kg jährlich.

Braucht ein Anhänger eine AU?

Nein. Anhänger haben keinen Motor und damit keine Abgasuntersuchung. Beim Wohnmobil gehört die AU wie beim Pkw dazu.

Warum fallen Anhängerreifen bei der HU auf, obwohl noch Profil da ist?

Weil Gummi altert, auch ohne Fahrleistung. Risse an der Flanke und verhärtetes Material führen zur Beanstandung. Das Herstellungsdatum steht als vierstellige DOT-Nummer auf der Flanke.

Muss ich mit dem Anhänger angekuppelt vorfahren?

Für die Prüfung der Beleuchtung ist ein Zugfahrzeug nötig. Kommen Sie deshalb mit angekuppeltem Anhänger – so lässt sich alles in einem Durchgang prüfen.

Nächster Schritt

Fristen prüfen Sie am schnellsten auf der Plakette am Kennzeichen – und dann kommen Sie einfach vorbei.

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Enes Sariman

Ingenieurbüro Sariman · TÜV SÜD Auto Partner in Bochum

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